Rahmenbedingungen
Erstgespräch:
Einzeltherapie:
Kosten: nach Vereinbarung Dauer: 45 Minuten
Die Dauer einer Psychotherapie ist individuell und kann je nach Zielsetzung und Grad der Symptome variieren.
Sozialtarife sind möglich (begrenzte Plätze). Eine Einreichung der Honorarnote bei der Krankenkassa ist nicht möglich.
Verschwiegenheit:
PsychotherapeutInnen sind gemäß § 15 des Psychotherapiegesetzes zur uneingeschränkten Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Therapieinhalte verpflichtet.
Absageregelung:
Wenn Sie eine Einheit nicht wahrnehmen können, sagen Sie diese bitte 48 Stunden vorher ab. Andernfalls wird Ihnen die Einheit dennoch in Rechnung gestellt.
In Ausbildung unter Supervision:
Im letzten Teil der Psychotherapie-Ausbildung bin ich berechtigt zur eigenständigen psychotherapeutischen Arbeit. Zur Sicherstellung der Qualität findet ein regelmäßiger Austausch mit einer/m erfahrenen PsychotherapeutIn statt.
Zielgruppe und Freiwilligkeit der Arbeitsbeziehung:
Ich arbeite mit allen, die bereit sind, sich auf eine Psychotherapie einzulassen und eine Begleiterin für ihren Weg suchen. Damit eine therapeutische Beziehung gelingen kann, ist der Schritt der Freiwilligkeit und Bereitschaft zur Psychotherapie notwendig.
Hinweis zum Coronavirus:
Aktuell biete ich auch Psychotherapie über Telefon und Videotelefon an.